Historische Burg- und Familiengeschichten
1332 „Beverungen im Königreich Westphalen“
Der Bischof von Magdeburg besaß hier eine Reihe von Gütern, sodass die Gründung der Burg Beverungen nach dem eindeutigen Zeugnis der Quellen auf einem Grundstück der dortigen Pfarre, d.h. auf Corveyer Besitz, erfolgt ist.
Als etwa um das Jahr 1300 der Bau der Burg Beverungen entstand, existierten zwei Verträge. Die Verträge stammten aus den Jahren 1332/1333.
Der erste stammte vom 24. November 1332.
Der vierte Teil der bereits gebauten Burg und der noch zu bauenden Vorburg sei dem Ritter Hermann von Brakel und dessen Erben übertragen worden.
Was er noch in der Hand hat (also Dreiviertel des Gesamtkomplexes), teilt der Bischof so mit dem Abt, daß beide gleich große Anteile erhalten.
Beide Parteien sichern sich gegenseitig feierlich Burghut und Burgfrieden zu.
Sollte einer der Nachfolger sich daran nicht halten, so ist sein Kapitel
(also entweder das Paderborner Domkapitel oder das Corveyer Stiftskapitel)
dazu verpflichtet, dem jeweils anderen so lange mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen, bis die Ordnung wiederhergestellt ist.
Keiner darf Fürsten, Landesherren oder andere Auswärtige zum Krieg führen von der Burg aus aufnehmen. Im Falle einer Fehde zwischen Corvey und Paderborn soll die Burg neutral bleiben. Keiner darf einen Amtmann an die Spitze der Burg stellen, der ein offenkundiger Feind des anderen ist. Burgmannen, Wächter und Pförtner und die übrigen Burgwärter müssen beiden Seiten Huldigungen leisten.
Die Kosten für die Burgmannschaften müssen zu gleichen Teilen aufgebracht werden. Amtleute und Burgmannen sollen untereinander die Bewachung der Burg regeln. Beide Seiten haben die Kosten für die gemeinsamen Gebäude und Befestigungen der Burg aufzubringen. Der Bischof von Paderborn führt auf seine Kosten innerhalb von zwei Jahren die Mauer um die Burg aus. Während dieser Zeit behalten er und seine Amtleute den Schlüssel der Burg in Ihrer Gewalt.
Dem Abt bleibt jedoch das Recht des freien Zutritts und Abzugs.
Wenn Abt und Konvent nach Ablauf der zwei Jahre die Schlüsselgewalt mit dem Bischof teilen wollen, so müssen sie das ein Jahr zuvor bekannt machen und in der Stadt Brakel die Summe von 100 Mark in reinem Silber an Paderborn zahlen.
Dabei soll der dortige Richter und die Bürgermeister anwesend sein.